Der Dienstplan oder Personaleinsatzplan ist ein Planungsinstrument für die Personalwirtschaft in Unternehmen. Er wird verwendet, um Personal zeitlich und räumlich einzuteilen sowie den qualitativen und quantitativen Personalbedarf zu planen.

Welche Vorteile hat der Dienstplan?

Der Dienstplan ist für verschiedene Aspekte vorteilhaft:

  • Er gibt einen Überblick über die Arbeitszeiten der Mitarbeiter.
  • Er garantiert, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
  • Im Rechtsfall kann er als Beweismittel dienen.

Wie wird ein Dienstplan erstellt und was beinhaltet er?

Meistens wird für das Erstellen eines Dienstplanes eine Tabelle verwendet. Der Dienstplan kann durch ein handschriftliches oder elektronisches Dokument, ein Spreadsheet oder in einer Software abgebildet werden. Der Dienstplan beinhaltet folgende Informationen:

  • Vor- und Nachname der Mitarbeiter.
  • Aufgabenbereich und Qualifikation der Mitarbeiter.
  • Bei Schichtarbeit: Arbeitsbeginn und Arbeitsende jedes einzelnen Mitarbeiters.
  • Bei Gleitzeit: Arbeitstage, Sollarbeitszeit und Kernarbeitszeit.
  • Der zu geltende Dienstplanzeitraum.
  • Erstelldatum des Dienstplans.

Was müssen für gesetzliche Bestimmungen beim Dienstplan berücksichtigt werden?

Beim Erstellen des Dienstplans muss der Arbeitgeber bestimmte gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Zum einen müssen die Interessen der Arbeitnehmer mit einbezogen werden. Zum anderen verfügt der Betriebsrat oder das entsprechende Arbeitnehmervertreterorgan ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Dienstplans. Es müssen die Standards der im jeweiligen Land geltenden, gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Höchstarbeitszeit,
  • Ruhepausen
  • und Ausnahmeregelungen bestimmter Personengruppen wie etwa Jugendliche und Behinderte.

Der Dienstplan muss eine nachvollziehbare Struktur aufweisen. Geplante und tatsächliche Arbeitszeiten der Mitarbeiter sowie auffällige Abweichungen müssen im Dienstplan gut erkennbar dargestellt werden. Damit Missverständnisse verhindert werden, müssen nachträgliche Änderungen im Dienstplan als solche ausgewiesen sein. Als Letztes ist es notwendig, dass der Dienstplan innerhalb der Bekanntgabefrist den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt wird.

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